GGL untersucht ADI Predictstreet wegen Weltmeisterschaft-Werbung
Hassan Khalil2. Juli 2026
Die deutsche Glücksspielbehörde GGL hat ein formelles Prüfverfahren gegen die World-Cup-Werbekampagnen von ADI Predictstreet eingeleitet. Die Untersuchung, die am Mittwoch erstmals von der deutschen Tageszeitung RND berichtet wurde, prüft die Markenzeichen der Plattform am Spielfeldrand sowie den Marktzugang in Deutschland, wo das Unternehmen über keine lokale Lizenz verfügt.
ADI Predictstreet erhielt im April eine Lizenz als Wettenvermittler in Gibraltar und wurde anschließend zum offiziellen Partner für den Vorhersagemarkt der FIFA-Weltmeisterschaft ernannt. Die GGL-Prüfung untersucht, ob die Präsenz des Unternehmens während der Turnierübertragungen nach deutschem Recht als illegales Glücksspiel gilt.
Die Behörden überprüfen zudem, ob deutsche Bewohner auf die Plattform zugreifen können und ob die Werbung den nationalen Vorschriften entspricht, die das Marketing von nicht lizenzierten Anbietern einschränken.
Reaktion des Betreibers und Übertragungskontext
ADI Predictstreet erklärte: „Wir führen keine Marketing- oder Werbetätigkeiten durch, die auf Deutschland abzielen.“ Das Unternehmen führte seine Sichtbarkeit während des Turniers auf globale Sponsoring- und Medienrechtsvereinbarungen zurück, nicht auf gezielte Kampagnen. Der deutsche öffentlich-rechtliche Sender ZDF wies darauf hin, dass die Werbegrafiken am Spielfeldrand vom Event-Host-Broadcaster bereitgestellt werden, sodass die Sender keine direkte Kontrolle über die Anzeigen haben. ZDF bestätigte, dass die Übertragungsvereinbarungen mit dem Medienstaatsvertrag übereinstimmen.
Regulatorische Maßnahmen und europäischer Kontext
Sollten Verstöße bestätigt werden, kann die GGL gegen ADI Predictstreet und seine Dienstleister, einschließlich Zahlungsabwickler und Hosting-Unternehmen, Unterlassungsverfügungen erlassen. Die Prüfung fällt mit einer koordinierten Durchsetzungsbemühung von neun europäischen Glücksspielregulierungsbehörden zusammen, die sich gegen Vorhersagemärkte richtet. Dieser Bereich bleibt in den meisten europäischen Rechtsordnungen unreguliert, wobei Gibraltar als einziger formeller Lizenzierungshub gilt.
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